Aufgrund des Bundesmeldegesetzes dürfen Daten von Altersjubilaren ab dem 75. Geburtstag und danach jeder fünfte weitere Geburtstag veröffentlicht werden (d.h. 75 Jahre, 80 Jahre, 85 Jahre, 90 Jahre, 95 Jahre…
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Amtliche Meldung
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Bereits stattgefunden
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