Zutritt zum Rathaus in Rötenbach und der Außenstelle in Friedenweiler
Durch die Änderung der Corona-Verordnung entfällt seit dem 09.02.2022
die 3G-Regel für den Einzelhandel und die Dienstleistungsbetriebe.
Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Diese Regelungen können für
öffentliche Verwaltungen noch nicht angewandt werden.
Somit bleiben die aktuellen Zutrittsvoraussetzungen (3G-Regel, FFP2-Maskenpflicht, Anmeldung oder Klingeln) weiter bestehen.
Wir gehen jedoch davon aus, dass auch für die öffentlichen Verwaltungen Lockerungen folgen werden und wir ab diesem Zeitpunkt ohne 3G-Regel
und Anmeldung das Rathaus und die Außenstelle wieder öffnen können.
Die FFP2-Maskenpflicht würde weiterhin bestehen bleiben.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Gemeindeverwaltung
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