Wasserabrechnung für das Jahr 2024 – Wasserzählerselbstablesung
In diesen Tagen werden die Ablesebriefe für die Wasserzähler versandt.
Wir bitten Sie, Ihre Zählerstände auf den dafür vorgesehenen Abschnitt einzutragen und uns schnellstmöglich, jedoch bis
Dienstag, den 7. Januar 2025
zurückzusenden. Selbstverständlich können Sie uns Ihren Zählerstand auch
per E-Mail: bausch@schluchsee.de
per Telefon: 0 76 56 / 77-36
per Telefax: 0 76 56 / 77-60
mitteilen oder Sie werfen den ausgefüllten Abschnitt einfach in unseren Rathausbriefkasten.
Wir möchten eindringlich darauf hinweisen, dass der Wasserzähler auf jeden Fall abgelesen werden muss, auch wenn erst in den vergangenen Wochen ein Zählerwechsel oder Zählereinbau stattgefunden hat.
Es ist sowohl im Sinne des Wasserkunden als auch im Sinne der Gemeinde, wenn der Wasserverbrauch korrekt abgerechnet werden kann.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei Nichtvorliegen der Ablesedaten ein Wasserverbrauch geschätzt werden muss. Eine Korrektur nach der Abrechnung ist somit nicht mehr möglich. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihr Steueramt
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