Amtliche Meldung

Schöffenwahl 2023

Informationen zur bevorstehenden Schöffenwahl 2023

 

Im Herbst 2023 finden die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Auf der Seite https://schoeffenwahl2023.de finden Sie alle wichtigen Informationen und Links zur anstehenden Wahl.

 

Bei Interesse füllen Sie bitte den jeweiligen Bewerbungsbogen, welchen

Sie unter der/dem oben aufgeführten Homepage/Link finden aus und lassen uns diesen bis zum 26. April 2023 per Mail an gemeinde@feldberg.org oder per

Post an Gemeinde Feldberg, z.Hd. Herrn Gampp, Kirchgasse 1, 79868 Feldberg (Schw.) zukommen.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert