Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Parken in Bereichen von Parkscheinautomaten (Parkgebührensatzung) vom 24.01.2023
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 6 a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz und § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schluchsee am 24.01.2023 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Parken in Bereichen mit Parkscheinautomaten beschlossen:
§ 1
Sachlicher Geltungsbereich
Die Gemeinde Schluchsee erhebt Gebühren für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum, sofern die Bedienung von Parkscheinautomaten vorgeschrieben ist.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Die Parkgebühren werden in den nachfolgend genannten Bereichen erhoben, sofern die Verkehrsbehörde entsprechend die verkehrsrechtliche Anordnung getroffen hat:
– Strandbadparkplatz aqua fun, Faulenfürster Straße, Schluchsee,
– Parkplätze in der Bahnhofstraße (Ost und West), Schluchsee
– Parkplatz in der Fischbachbucht (bei Pension am See), Schluchsee
– Parkplätze in der Wolfsgrundbucht (Pumpwerk), Schluchsee
– Parkplätze beim Bahnhof Aha, Schluchsee-Aha
– Parkplätze am ehemaligen Schulhaus Aha, Schluchsee-Aha
– Parkplatz am Lachenrütteweg, Schluchsee-Aha
– Parkplatz am Leonzihof, Schluchsee-Aha
– Parkplatz Bahnhofstraße Seebrugg, Schluchsee-Seebrugg
§ 3
Bewirtschaftungszeit
Die Gemeinde erhebt täglich Parkgebühren für das Parken in den vorgenannten Bereichen. Die gebührenpflichtige Parkzeit ist an jedem Tag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr (ganztags).
§ 4
Gebührensätze
Die Gebühren betragen für das Parken in den Bereichen nach § 2:
Die Gebühren werden auf 1,60 Euro je angefangene Stunde festgesetzt. Die Höchstgebühren werden wie folgt festgesetzt:
Gebührenpflichtige Parkplätze | Höchstparkdauer | Höchstgebühr |
Strandbadparkplatz „aqua-fun“ | 8 Std. | 8,00 € |
Bahnhofstraße West und Ost | 5 Std. | 8,00 € |
Fischbachbucht (Pension am See) | 8 Std. | 8,00 € |
Wolfsgrundbucht | 5 Std. | 8,00 € |
Parkplatz beim Bahnhof Aha | 8 Std. | 8,00 € |
Parkplatz Lachenrütteweg | 10 Std. | 8,00 € |
Parkplatz Leonzihof | 10 Std. | 8,00 € |
Parkplatz ehem Schule Aha | 10 Std. | 8,00 € |
Bahnhofstraße Seebrugg | 10 Std. | 8,00 € |
In der genannten Parkgebühr ist die gesetzliche Umsatzsteuer (aktuell 19 %) enthalten und es handelt sich bei den Beträgen um Brutto-Beträge.
§ 5
Gebührenschuldner und Fälligkeit
Gebührenschuldner ist der Fahrzeuglenker, der das Fahrzeug zum Zwecke des Parkens im gebührenpflichtigen Parkraum abstellt. Die Gebührenschuld entsteht mit dem Abstellen des Fahrzeuges zum Zwecke des Parkens und wird sofort fällig.
§ 6
Gebührenerhebung durch Dritte
Die Gemeinde Schluchsee beauftragt einen externen Dienstleister Parkgebühren gemäß dieser Parkgebührensatzung, die per Mobiltelefon bezahlt werden, zu berechnen, die Gebühren von den Gebührenschuldnern zu erheben, an die Gemeinde Schluchsee abzuführen und Nachweise darüber für die Gemeinde zu führen sowie die erforderlichen Daten zu verarbeiten und die verarbeiteten Daten der Gemeinde mitzuteilen.
Die vom externen Dienstleister erhobenen Parkgebühren werden auf der Grundlage der in festgelegten Gebührensätzen abgerechnet.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft, alle vorherigen Satzungen und Verordnungen zur Erhebung von Parkgebühren treten hiermit außer Kraft.
Schluchsee, den 27.03.2023
Jürgen Kaiser
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.