Mitteilung zum Projekt Breitband Schluchsee – Gemeinsame Pressemitteilung der IKZ-Dachsberg vom 28. April 2022
Kommunen erarbeiten nach Insolvenz von Stark Energies Lösungsvorschläge.
Gemeinderäte stimmen in ihrer nächsten Sitzung über weiteres Vorgehen ab.
Nach der Insolvenz der Firma Stark Energies, die mit dem Breitbandausbau in den Gemeinden Bernau, Dachsberg, Görwihl, Höchenschwand, Ibach, Schluchsee, St. Blasien und Todtmoos (IKZ-Dachsberg) beauftragt gewesen war, zeichnen sich Lösungen ab, an denen die Bürgermeister und die Bürgermeisterin der Kommunen, Rechtsanwälte und das Planungsbüro Gutmann in den vergangenen Wochen intensiv gearbeitet haben. Der Ausbaustand in den acht Gemeinden ist unterschiedlich weit fortgeschritten – so liegt der Projektfortschritt in großen Gemeinden bei etwa 40 Prozent, während in den kleineren Gemeinden die Maßnahme bereits kurz vor dem Abschluss steht. Nach Rücksprache mit den Kommunalaufsichten der Landkreise Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald sowie dem Land Baden-Württemberg als Fördermittelgeber bietet sich nun die Möglichkeit, die Tiefbauleistungen vom Einbau der Lichtwellenleitkabel (LWL) getrennt und mit verkürzter Frist EU-weit auszuschreiben. Außerdem könnte eine Firma, die bereits als Subunternehmer tätig war, für den Einbau der LWL-Kabel direkt beauftragt werden. Über die weitere Vorgehensweise entscheiden in den kommenden Wochen die jeweiligen Gemeinderäte.
„Als öffentliche Auftraggeber müssen die Gemeinden der IKZ-Dachsberg einen Weg finden, wie die Arbeiten auf der Grundlage des öffentlichen Vergaberechts sowie nach zeitlichen und finanziellen Gesichtspunkten möglichst zügig fortgesetzt werden können“, sagt Dr. Stephan Bücheler, Sprecher der IKZ-Dachsberg. Dabei müssen verschiedene vergabe- und vertragsrechtliche Regeln eingehalten werden. Mit rechtlichem Beistand haben sich die Gemeinden, Planer und Projektverantwortlichen intensiv mit den vergaberechtlichen Möglichkeiten auseinandergesetzt und diese mit den Kommunalaufsichten und dem Land Baden-Württemberg abgestimmt.
Ausgefallene Satelliten verschärfen Versorgungslücken
„Die Insolvenz der beauftragten Firma befreit die Gemeinden als öffentliche Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Vergabe der Restleistung im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens“, erklärt Bücheler. Hier biete sich nun die Möglichkeit, die Tiefbauleistungen vom Einbau der Lichtwellenleitkabel (LWL) getrennt auszuschreiben. Dies bedeute, dass sie als eigenständige Lose definiert werden und mit verkürzten Fristen EU-weit ausgeschrieben werden könnten. Die Ausschreibungsunterlagen des Planungsbüros müssten in diesem Zuge auf die Restarbeiten und Mängel optimiert werden. Da die Kosten der restlichen Tiefbauarbeiten in den IKZ-Gemeinden über dem EU-Schwellenwert zur Vergabe öffentlicher Aufträge liegen, müssen die Arbeiten EU-weit ausgeschrieben werden.
Damit sichergestellt werden kann, dass bereits fertig ausgebaute Gemeinden und Teilbaugebiete zeitnah ans Netz kommen und damit die Versorgungsausfälle schnellstmöglich behoben werden, könnten die Arbeiten mit dem bestehenden Subunternehmen zu bestehenden Konditionen durch Schaffung direkter vertraglicher Beziehungen weiteregeführt werden.
Verschärft hat sich die Dringlichkeit durch den teilweisen Ausfall des satellitengestützten Zugangs zum Internet nach Beginn des Kriegs in der Ukraine. „Die Einbindung eines weiteren Unternehmens würde zu ganz erheblichen Störungen im Bauablauf und zu erheblichen Nachteilen und Verzögerungen führen. Die Arbeiten könnten auf diese Weise nahtlos fortgesetzt werden. Diese Möglichkeit muss, schon aus Gründen der vorliegenden Versorgungsausfälle, in Erwägung gezogen werden“, sagt Dr. Stephan Bücheler.
Die Landratsämter der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen der acht Gemeinden haben die vorgeschlagene Vorgehensweise als nachvollziehbar bestätigt und halten sie für vergaberechtskonform. Aus Sicht der Behörden eigne sich der vorgeschlagene Weg, um Schaden von den Gemeinden abzuwenden. „Das Land Baden-Württemberg, das die Fördermittel für den Breitbandausbau bereitstellt, hält die Vorgehensweise ebenfalls für nachvollziehbar und plausibel“, berichtet Stephan Bücheler. Die vergaberechtlichen Verfahrensschritte müssten entsprechend nachvollziehbar und ordnungsgemäß dokumentiert werden, so die Vorgabe.
Mit den Lösungsvorschlägen gehen die Bürgermeister und die Bürgermeisterin der acht Gemeinden nun in ihre jeweiligen Gemeinderäte, um die Gremien über das weitere Vorgehen beraten und abstimmen zu lassen. „Unser übergeordnetes Ziel ist und bleibt es, den Breitbandausbau weiter voranzutreiben und möglichst wenig Zeit zu verlieren“, bekräftigt IKZ-Sprecher Dr. Stephan Bücheler.
Der Hintergrund: Um den Breitbandausbau voranzutreiben, haben die Gemeinden Bernau, Dachsberg, Görwihl, Höchenschwand, Ibach, Schluchsee, St. Blasien und Todtmoos sich in einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ-Dachsberg) organisiert. In einer EU-weiten Ausschreibung hat die Firma Stark Energies den Zuschlag für die Tiefbauarbeiten und für den Einbau der Lichtwellenleitkabel (LWL) in allen acht Gemeinden erhalten. Am 23. Februar dieses Jahres hat die Firma Stark Energies GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg am 09. März eröffnet. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können somit von der Insolvenzschuldnerin nicht mehr erfüllt werden. Die Verträge zwischen den Gemeinden und Stark Energies sind gekündigt. Die Gemeinderäte der IKZ-Gemeinden sowie die Öffentlichkeit sind unmittelbar nach Bekanntwerden der Einleitung des Insolvenzverfahrens informiert worden.
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