Amtliche Meldung

Hinweise und Empfehlungen zur Borkenkäferbekämpfung nach § 68 Landeswaldge-setz und Verpflichtung zu Bekämpfungsmaßnahmen für Privatwaldbesitzer

Die extrem warm-trockenen Witterungsbedingungen der vergangenen Jahre haben länderübergreifend zu einem deutlichen Anstieg der Populationen der Fichten- und Tannenborkenkäfer geführt. Aufgrund des erneut zu warmen Winters ist die Käferpopulation im Südschwarzwald immer noch sehr hoch. Diese hohe Käferpopulation trifft nun auf Tannen und Fichten, die nach den Trockenjahren immer noch deutlich in Ihrer Vitalität geschwächt sind und einem Käferbefall nur wenig entgegen zu setzten haben. In einer fachlichen Einschätzung zur aktuellen Borkenkäfersituation vom 01.03.2024 führt die Forstliche Ver-suchsanstalt Freiburg (FVA) aus:

„Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zählte auch im vergangenen Jahr mit ca. 150.000 fm Schadholz (Fichte / Insekten; Stand 1.1.24) zu den Borkenkäfer-Befalls-schwerpunkten im Land Baden-Württemberg. Mit dem erhöhten Schadniveau und der fortgeschrittenen Generationenentwicklung im vergangenen Jahr bleibt die Ausgangspopulation der Buchdrucker und Kupferstecher auch für 2024 unverändert hoch. Während in 2023 in tieferen und mittleren Lagen bis ca. 600 m ü.NN auch eine 3. Buchdruckergeneration angelegt werden konnte, wurden in den Hoch- und Gipfellagen des Hochschwarzwaldes 2 Generationen (z.T. inkl. Geschwisterbruten) angelegt. Der milde Herbst ließ die angelegten Bruten der 3. (tiefe / mittlere Lagen) bzw. 2. Generation (Hochlagen) größtenteils bis zur Käferreife durchentwickeln. Die Voraussetzungen für eine akute Gefährdungslage sind, je nach Witterung im kommenden Frühjahr und Sommer, damit ähnlich wie im Vorjahr grundsätzlich gegeben.

Die wirksamste Maßnahme, die erhöhte Populationsdichte und damit das zu erwartende erhöhte Befallsrisiko durch die überwinterten Käfer im Frühjahr 2024 zu reduzieren, sind verstärkte Kontrollen zur Überwinterungsbaumsuche. Diese sind noch bis zum Schwärmstart ratsam, welcher je nach Witterung, Exposition und Höhenlage ab ca. Mitte / Ende April einsetzen wird. Eine gute Orientierung, z.B. für den Schwärmstart in verschiedenen Höhenlagen des Schwarzwaldes, bietet das durch die FVA weiterentwickelte Buchdrucker-Entwicklungsmodell PHENIPS-Clim sowie unser Borkenkäfer-Monitoring im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (Höhengradient Freiburg-Feldberg). Sowohl der modellbasierte Entwicklungsstand der Käfergenerationen als auch gemessene Echtdaten des Schwärmfluges können wöchentlich aktualisiert auf der Internetseite der FVA eingeholt werden (1).

Nach dem Schwärmstart ist insbesondere an im Winter geworfenem Sturmholz sowie an stehenden Fichten im Umkreis von Vorjahresbefall bzw. Überwinterungsbäumen mit einem erhöhten Befallsrisiko zu rechnen. Nur intensive Befallskontrollen (möglichst im 2-Wochen-Turnus) lassen solchen Frischbefall rechtzeitig vor Brutausflug (je nach Witterung, Exposition und Höhenlage ab 6 Wochen nach Brutanlage) erkennen und ermöglichen wirksame Maßnahmen zur Sanierung und Unschädlichmachung des Holzes.

Weitere Informationen ab Mitte/ Ende April auf der Homepage der FVA Freiburg unter:
https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/waldschutz

Es muss daher dieses Jahr unbedingt versucht werden, möglichst viele befallene Bäume noch vor Ausflug der 1. Brut (F1- Generation) aufzuarbeiten und zu bekämpfen (geeignete Bekämpfungsmaßnahmen s.u.), um eine weitere Massenvermehrung mit erheblichen Folgen für den Wald im Hochschwarzwald einzudämmen. „Sollte das Management zu spät oder in ungenügendem Maße erfolgen (wie z.B. in den vergangenen Jahren insbesondere in Kleinprivatwäldern im Südschwarzwald zu beobachten war), kann sich der Befall großflächig auf die noch weitgehend intakten Nachbarbestände ausbreiten und ist dort dann aufgrund der Dynamik in warmen Jahren kaum noch beherrschbar..“ (FVA Waldschutz 01.03.2024)

Borkenkäfer sind 2 bis 8 mm große Insekten, die sich durch die Rinde in Bäume einbohren und dort ihre Eier ablegen. Durch den Fraß der Larven und Käfer wird das lebensnotwendige Bastgewebe zerstört und so in den meisten Fällen der Baum innerhalb kurzer Zeit zum Absterben gebracht.
In den Wäldern aller Gemarkungen der Gemeinden Breitnau, Titisee- Neustadt, Hinterzarten, Feldberg, Schluchsee, Lenzkirch, Friedenweiler, Eisenbach und Löffingen ist aktuell vermehrt Borkenkäferbefall an Tanne und Fichte festzustellen. Befallene Bäume sind an der herabfallenden Rinde und den gelb, später braun verfärbten Nadeln deutlich zu erkennen.

Handlungsempfehlungen

Jetzt gilt vor allem eines: Intensive Befallskontrollen! Nach dem Schwärmstart ist aufgrund der geschilderten, besonderen Umstände mit einem gegenüber den Vorjahren nochmals erhöhten Befallsrisiko zu rechnen. Dies gilt insbesondere an im Winter geworfenem Sturmholz sowie an stehenden Fichten im Umkreis von Vorjahresbefall bzw. Überwinterungsbäumen. Der Befall durch Buchdrucker lässt das Bohrmehl an Fichten ab April rieseln, welches vor allem in einem frühen Befallsstadium entsteht, wenn die Muttergänge angelegt werden. Frisches Bohrmehl, z.B. hinter Rindenschuppen, am Stammfuß, in stammnahen Spinnweben oder auf den Blättern der Bodenvegetation ist ein eindeutiger Hinweis auf kürzlich erfolgten, erfolgreichen Befall. Weitere Symptome sind Harztropfen oder Harzfluß (oft am Kronenansatz beginnend — Fernglas hilfreich!, jedoch alleine noch kein eindeutiger Hinweis) sowie Bohrmehl-verklebte Harztrichter. Sind die Bruten etwas weiterentwickelt, sind z.T. Spechtabschläge zu beobachten. Später kommen je nach Witterung, Besiedlungsdichte und Baumvitalität der Abfall grüner Nadeln oder die Verfärbung der Krone hinzu.
Befall durch Kupferstecher (an Fichte) oder Tannenborkenkäfer ist hingegen vergleichsweise schwer frühzeitig zu erkennen, da wenig Bohrmehl und kaum Harzfluß auftritt. Hier ist oft erst die beginnende Kronenverfärbung ein erster Hinweis auf Befall.
In den Beständen verbliebenes liegendes oder gebrochenes Material ist aktuell besonders anfällig für Befall – hier sollte unbedingt regelmäßig kontrolliert werden. Weitere Bereiche mit erhöhtem Befallsrisiko umfassen im Frühsommer erfahrungsgemäß temperaturbegünstigte, offene und südausgerichtete Bestände sowie das direkte Umfeld von Vorbefall (auch wenn dieser geräumt wurde).

Das Kreisforstamt beim Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald – Forstbezirk Titisee- Neustadt – weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 67 Abs. 1 Nr. 1 LWaldG) und des Pflanzenschutzgesetzes (§§ 6,8 PflSchG) die Waldbesitzer verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere durch die Ausbreitung von Borkenkäfern, Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung durchzuführen:

Zielführende Bekämpfungsmaßnahmen sind:

  • Zügiger Einschlag der befallenen Bäume
  • Der rechtzeitige Abtransport aus dem Wald zu einem Verarbeitungsbetrieb (z.B. Sägewerk) oder zu einem mindestens 500 m vom Wald entfernten Lagerplatz
  • Das Entrinden der Stämme mit anschließender Behandlung der Rinde
  • Die allseitige chemische Bekämpfung der nicht entrindeten Stämme mit einem zu-gelassenen Bekämpfungsmittel unter Beachtung der gesetzlichen Schutzmaßnah-men
  • Verhäckseln des befallenen Holzes

Zur Ausführung dieser Maßnahmen setzt das Kreisforstamt den betroffenen Waldbesitzern gem. § 68 Abs. 1 LWaldG eine Frist bis zum 15.05.2024 !

Als Waldbesitzer können Sie sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleitenden, bedienen. Für allgemeine Fragen können Sie sich auch an den Forstbezirk Titisee-Neustadt, Tel 0761-2187- 9513 wenden. Sofern Sie zur Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstrevier diese gegen Kostenersatz selbst ausführen oder Unternehmer vermitteln.

Bitte setzten Sie sich – unabhängig davon, ob Sie den Holzeinschlag selbst durchführen oder beauftragen wollen – mit dem Forstbezirk Titisee- Neustadt oder dem zuständigen Revierleitenden in Verbindung, damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.

Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstauf-sichtlichen Anordnung rechnen, deren Umsetzung dann auch kostenpflichtig erzwungen werden kann (Ersatzvornahme gem. § 25 Landesverwaltungsvollstre-ckungsgesetz (LVwVG)).

Über die gesetzte Frist hinaus ist es notwendig, dass die verbleibenden Bäume im Bereich von Befallsherden durch die Waldbesitzenden regelmäßig auf Käferbefall hin kontrolliert werden. Befallene Bäume müssen dann sofort eingeschlagen, entrindet und entseucht werden.

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