Hinweis auf Ihre Verkehrssicherungspflicht
Als Eigentümer von Hecken, Sträuchern und Bäumen an öffentlichen Straßen sind Sie verpflichtet, diese Anpflanzungen auf das erforderliche Maß zurückzuschneiden.
Wir bitten Sie dringend, die Anpflanzungen jetzt wie angegeben zurückzuschneiden, dass die Winterdienstfahrzeuge ohne Beschädigungen räumen bzw. streuen können!
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