Antrag Corona-Absonderungsbescheinigung
Falls Sie eine Absonderungsbescheinigung benötigen, schreiben Sie bitte eine Email an selb(@)loeffingen.de mit den folgenden Informationen:
- Ihr Vor- und Nachname
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Adresse
- Das Datum des PCR-Tests (Probeentnahme), damit wir den Zeitraum der Absonderung in unserem System abgleichen können.
Ein schriftlicher Antrag ist nicht nötig. Die Absonderungsbescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt. Falls Sie die Bescheinigung vorab per Email möchten, bitten wir Sie uns dies in Ihrer Anfrage mitzuteilen.
Freitestung: Es ist generell möglich, sich ab dem 7. Tag der Absonderung frei zu testen. Dies ist nur möglich, wenn Sie zuvor 48 Stunden lang keine Symptome mehr hatten. Der Test muss von einer offiziellen Teststelle vorgenommen werden. Im Falle einer Freitestung bitten wir Sie uns das negative Testergebnis per E-mail zuzusenden, damit wir den Absonderungszeitraum anpassen können. Die Absonderungsbescheinigung erhalten Sie dann erst nach der Freitestung.
Bei dringenden Rückfragen können Sie das Ordnungsamt telefonisch kontaktieren Telefonnummer: 07654-802-30